Regalinspektionen - Sicherheit geht vor
Regalanlagen unterliegen der Prüfpflicht und müssen mindestens jährlich überprüft werden, um evtl. Schäden aufzudecken und somit Gefahren und Unfällen vorzubeugen.
Die jährliche Experteninspektion von Lagereinrichtungen muss von einer fachkundigen Person – einem Regalinspekteur - durchgeführt werden.
Fachkundig bedeutet, dass der Kontrolleur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften (DGUV Regel 108-007, BGR 224) und die europäischen Normen (DIN EN 15635), die speziell für Regale gelten, kennt.
Als befähigte Regalprüfer führen wir die Prüfung von Regalanlagen herstellerunabhängig und bundesweit durch.
Regalinspektionsvertrag
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